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Frankreich verbietet WLAN in Krippen

Am Donnerstag, 29. Januar 2015, verabschiedete die Mehrheit der Abgeordneten des französischen Parlaments das Gesetz zur Eingrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber Mikrowellenstrahlung, wie sie durch kabellose Techniken verursacht wird.
Das Gesetz enthält folgende Neuerungen:

1. Jährlich einmal muss eine Liste aller Orte vorgelegt werden, bei denen die Strahlungswerte ein Mittelmaß übersteigen. Die Operatoren sind verpflichtet dieses Übermaß abzustellen, sofern das technisch möglich ist.
2. Das Installieren von WiFi Antennen ist anmeldepflichtig. Die lokalen Behörden können diese Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben, müssen aber nicht.
3. WLAN (WiFi) Verbot in Kinderkrippen. In Grundschulen darf WLAN nur in Betrieb sein, wenn der Unterricht es erfordert.
4. Die Regierung muss innerhalb eines Jahres einen Bericht über die Situation der Elektrosensiblen vorlegen.

Quelle Diagnose:funk und ehtrust.org und Assemblee nationale